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   OLG Köln, 11.10.2018 - III-2 Ws 282/18   

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https://dejure.org/2018,61833
OLG Köln, 11.10.2018 - III-2 Ws 282/18 (https://dejure.org/2018,61833)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.10.2018 - III-2 Ws 282/18 (https://dejure.org/2018,61833)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Oktober 2018 - III-2 Ws 282/18 (https://dejure.org/2018,61833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • StV 2020, 40 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Braunschweig, 18.11.2013 - 1 Ws 333/13

    Voraussetzungen für das Eintreten der Führungsaufsicht bei einem

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2018 - 2 Ws 282/18
    Das der Strafvollstreckungskammer zukommende Ermessen ist auch nicht allein aufgrund der Schwierigkeit, die Einhaltung der Weisungen in einem solchen Fall zu überwachen, reduziert (OLG Braunschweig Beschl. v. 18.11.2013 - 1 Ws 333/13, BeckRS 2013, 20361, beck-online).

    Eine Abstinenz- und Kontrollweisung darf gemäß § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB nur dann erteilt werden, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen Grund für die Annahme besteht, dass der Konsum solcher Mittel zur Begehung weiterer Straftaten beitragen wird (OLG Braunschweig Beschl. v. 18.11.2013 - 1 Ws 333/13, BeckRS 2013, 20361, beck-online).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2018 - 2 Ws 282/18
    Gleichwohl ist der Senat der Auffassung, dass sich den Gesetzesmaterialien mit hinreichender Sicherheit die Aussage entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber - mit Blick auf die Begründung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 04.05.2011 (2 BvR 2365/09), insbesondere im Hinblick auf die dortigen Ausführungen zum Ultima-Ratio-Prinzip und zum Minimierungsgebot (vgl. Rn. 112 und 116) - jedenfalls für den Bereich der Sicherungsverwahrung offensichtlich der Auffassung zuneigte, dass insoweit auch noch zu Beginn der Vollstreckung die Feststellung einer weiterhin negativen Prognose erforderlich ist.
  • OLG Köln, 03.11.2014 - 2 Ws 502/14

    Prüfung der Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung zu Beginn ihrer

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2018 - 2 Ws 282/18
    Dies war daher vorliegend als Prüfungsmaßstab der Senatsentscheidung zu Grunde zu legen (vgl. SenE vom 03.11.2014 - 2 Ws 502/14).
  • OLG München, 02.05.2012 - 1 Ws 278/12

    Voraussetzung für das Eintreten und Form der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2018 - 2 Ws 282/18
    Denn es ist keine gesetzliche Voraussetzung der Führungsaufsicht und mithin auch nicht Voraussetzung für die Erteilung von Weisungen im Rahmen der von Gesetzes wegen eintretenden Führungsaufsicht, dass die verurteilte Person einen Wohnsitz im Inland hat und beibehält (OLG München, Beschl. vom 08.03.2013, 1 Ws 84 - 88/13, Rn. 16; OLG München, Beschl. vom 02.05.2012, 1 Ws 278/12, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • KG, 10.07.2001 - 5 Ws 291/01
    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2018 - 2 Ws 282/18
    Vertretbar ist ein solches Risiko dann, wenn die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als diejenige des Rückfalls (OLG Jena 1 Ws 49/06 v. 22.02.2006, KG NStZ-RR 2002, 138, wohl auch OLG Koblenz NJW 1999, 877) und die realistische Erwartung besteht, der Verurteilte werde in Freiheit keine erheblichen Straftaten mehr begehen (OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 312).
  • OLG Jena, 22.02.2006 - 1 Ws 49/06

    Aussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2018 - 2 Ws 282/18
    Vertretbar ist ein solches Risiko dann, wenn die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als diejenige des Rückfalls (OLG Jena 1 Ws 49/06 v. 22.02.2006, KG NStZ-RR 2002, 138, wohl auch OLG Koblenz NJW 1999, 877) und die realistische Erwartung besteht, der Verurteilte werde in Freiheit keine erheblichen Straftaten mehr begehen (OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 312).
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